Eine Ala war eine Kavallerieeinheit von 500 oder 1000 Reitern. Voraussetzung dafür, einer solchen Ala anzugehören, war die Angehörigkeit zum Ritterstand, dem »ordo equester«. Wer im Besitz von 400.000 Sesterzen war und auf drei Generationen frei geborene Vorfahren zurückblicken konnte, konnte in den Ritterstand aufgenommen werden. Ausschlaggebend für die Aufnahme war aber letztlich die Entscheidung des Kaisers, bei der oftmals die genannten Voraussetzungen großzügig übergangen wurden. Man schätzt, dass es zur Zeit des Kaisers Augustus etwa 20.000 Ritter gab.
Wurde ein Mitglied des Ritterstandes in eine Ala aufgenommen, so bekam er ein staatseigenes Pferd gestellt und war fortan »eques equo publico«, also »Ritter mit Staatspferd«. Daneben gab es inoffiziell auch eine Ritterschaft »zweiten Ranges« derer, die mit ihrem privaten Pferd (»equus privatus«) dienten und auch sonst nicht alle Voraussetzungen erfüllten. Sie bekamen aber zum Beispiel keinen reservierten Platz in den ersten beiden Sitzreihen der Theater Roms, die den »richtigen« Rittern vorbehalten waren.
Zur Zeit Caesars waren die bereits vorhandenen germanischen Reitereinheiten unter verbündeten Germanen angeworben worden und bildeten noch keinen direkten Bestandteil des römischen Heeres. Nach der Heeresreform des Augustus änderte sich das: Die germanischen Einheiten waren nun fester Teil des stehenden Heeres. Die Alen waren straff organisiert. Ihnen stand ein Praefect – häufig ein ehemaliger Legions-Centurio – vor. Die Alen, die aus Angehörigen verbündeter Völker bestanden, wurden oft von ihrem eigenen Anführer befehligt, wie dies zum Beispiel bei Arminius und den Cheruskern der Fall war. Eine nach und nach durch den Dienst in der römischen Armee einsetzende Romanisierung war durchaus erwünscht.